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Info Dämmung

CROMM

Dachdeckerbetrieb Spenglerei Gerüstbau

Fördermöglichkeiten

bei der Sanierung

Dachdämmpflicht !?

Die EnEV (Energiesparverordnung) wurde erlassen, um die Klimaschutzziele zu erreichen und den Energieverbrauch zu senken. Damit ist ein hohes Energie-Einsparpotenzial vorhanden, das nicht nur der Umwelt, sondern auch den Eigentümern zugutekommt. Eine Dachsanierung am Altbau ist mit einer zeitgemäßen Dämmung verbunden, dank der weniger Strom und Heizenergie benötigt werden. Die laufenden monatlichen Kosten verringern sich spürbar. Die Vorgaben der EnEV beziehen sich auf den Dämmstandard von Alt- und Neubauten.

Die Vorgaben sind einzuhalten, sobald ein Eigentümer Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an seinem Haus beauftragt, die mehr als 10% des Bauteils betragen. Das bedeutet, wenn Reparaturen oder Modernisierungen vorgenommen werden sollen, besteht die Pflicht zur Einhaltung der jeweils aktuell gültigen EnEV.

 

Hier finden Sie die passenden Anlaufstellen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten.

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Förderprogramm: Bundesministerium der Finanzen - Energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich absetzbar (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Ab 1. Januar 2020 werden getätigte energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld (verteilt über drei Jahre) gefördert.
  • Förderfähig sind Einzelmaßnahmen, die auch in bestehenden Programmen der Gebäudeförderung als förderfähig eingestuft sind (z.B. Wärmedämmung, Erneuerung von Fenstern, Außentüren oder einer Heizungsanlage).
  • Ebenfalls förderfähig sind Kosten für Energieberater.

 

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld, das heißt die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um sonstige Steuerermäßigungen, wird hierbei verringert.

Insgesamt besteht je Objekt ein Förderbetrag in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen - höchstens jedoch 40.000 Euro - für diese begünstigten Einzelmaßnahmen. Damit können Aufwendungen bis 200.000 Euro berücksichtigt werden.

 

 

Kontakt zum Fördergeber:

Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Telefon: 03018/682 - 0
Internet:
www.bundesfinanzministerium.de

kfw

KfW-Förderprogramm

Zuschuß

Für Privatpersonen, die keinen Kredit aus den KfW-Förderprogrammen 151 oder 152 aufnehmen wollen. Möglich ist hier ein Investitionszuschuss über das Förderprogramm 430

Dieses Förderprogramm unterstützt die energetische Sanierung und Modernisierung von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.

Wie bei vielen anderen Förderungen gilt auch beim Programm 430: Je besser der KfW-Standard des sanierten oder gekauften Hauses ist, desto höher ist der Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten.

  • KfW- Effizienzhaus 55: 40 Prozent Zuschuss, maximal 48.000 € pro Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 115 oder Effizienzhaus Denkmal: 25 Prozent Zuschuss, maximal 30.000 €
  • Für Einzelmaßnahmen wird ein Zuschuss von 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt, maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit.

 

 

 

Kontaktdaten KfW

Kostenfreie Servicehotline zu Bauen, Sanieren & Wohnwirtschaft:
0800 539 9002
Erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr.

Internet: www.kfw.de

Post-Adresse:
KfW Bankengruppe
Hauptsitz Frankfurt am Main
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Weitere Kontaktmöglichkeiten:
www.kfw.de/KfW-Konzern/Kontakt

kfw1

KfW-Förderprogramm

Kredit

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung energetisch sanieren und hätten dafür gern einen Kredit?

Mit dem KfW-Förderprogramm 151 Energieeffizient Sanieren können Sie die energetische Sanierung Ihres Bestandsgebäudes zum KfW-Effizienzhaus fördern lassen – vorausgesetzt vor dem 1. Februar 2002 wurde der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet. Ebenfalls förderfähig sind Sanierungen von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz und der Kauf von saniertem Wohnraum.

Nicht mehr gefördert werden seit dem 1. Januar 2020 Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl. Dazu zählen zum Beispiel Öl-Brennwertkessel oder eine ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage. Die Kosten dafür zählen also nicht mehr zu den förderfähigen Kosten.

Beim KfW-Programm 151 erhalten Sie einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss je nach KfW-Effizienzhaus-Standard. 25 Prozent sind es zum Beispiel für ein Effizienzhaus 115 oder ein Effizienzhaus Denkmal. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 erhalten Sie einen Zuschuss von 40 Prozent.

Für die Finanzierung von einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen ist das KfW-Förderprogramm 152 geeignet. Wenn Sie keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, werden auch folgende Einzelmaßnahmen gefördert:

  • die Wärmedämmung von Wänden, dem Dach sowie Keller- und Geschossdecken,
  • den Einbau neuer Fenster und Außentüren,
  • das Optimieren der Heizungsanlage, wenn diese älter als zwei Jahre ist,
  • die Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage
  • den Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme.

 

Bitte beachten:

Alle Angaben nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

All information is correct to the best of our knowledge, but we cannot guarantee its accuracy and completeness.

 

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